Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.7.2024
§ 1
Stiftung
Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten im Brandschutz im Land Nordrhein-Westfalen durch Erfüllung einer pflichttreuen Dienstzeit wird ein Feuerwehr-Ehrenzeichen gestiftet.
In Kraft getreten am 1. April 2016 (GV. NRW. S. 90). |