Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
Verordnung über die Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen für die Berufe Erzieherin oder Erzieher, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger sowie Heilpädagogin oder Heilpädagoge in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungsverordnung beruflicher Befähigungsnachweise Erzieherin oder Erzieher, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger, Heilpädagogin oder Heilpädagoge NRW – AVOBEHH NRW) vom 06.07.2016
§ 13
Inkrafttreten
Diese
Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die
Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen