Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
§ 15
Prüfung
Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der archivarischen Staatsprüfung für den höheren Archivdienst an der Archivschule Marburg. Leistungsbewertung und Staatsprüfung bestimmen sich nach den für die Archivschule Marburg jeweils maßgebenden Prüfungsvorschriften.
In Kraft getreten am 6. Juli 2017 (GV. NRW. S. 638). |