Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
§ 3
Versetzung, Abordnung
Dem Ministerium bleibt die Erklärung des Einverständnisses zu einer Versetzung oder Abordnung in den Landesdienst auf die in § 2 Absatz 1 Satz 2 genannten Funktionsstellen vorbehalten.
In Kraft getreten am 25. November 2017 (GV. NRW. S. 835). |