Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
§ 3
Die Stadt Straelen und die Gemeinde Herongen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Straelen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Fn1 | GV. NW. 1969 S. 152. |