Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
§ 7
Inkrafttreten und Berichtspflicht
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Das für Wirtschaft zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 1. Juli 2025 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung und die Notwendigkeit ihres Fortbestehens.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
In Kraft getreten am 3. Juli 2020 (GV. NRW. S. 514). |