Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 11.7.2024

Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an die kirchliche Einrichtung 'Katholische Soldatenseelsorge', Sitz Bonn vom 24.11.1992

§ 5

Die Anstalt ,,Katholische Soldatenseelsorge" untersteht der Aufsicht des Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundeswehr. Die Aufsicht, die der katholische Militärbischof gemäß der Satzung der ,,Katholischen Soldatenseelsorge" in der jeweils geltenden Fassung ausübt, hat Rechtsgültigkeit nach staatlichem Recht.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1992 S. 467.

Fn2

SGV. NW. 2010.

Fn3

GV. NW. ausgegeben am 16. Dezember 1992.