Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
§ 12
Voraussetzungen für die Vergabe eines Praktikumsplatzes bei der Polizei
Nordrhein-Westfalen
Bewerberinnen und Bewerbern kann ein Praktikumsplatz bei der Polizei Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden, wenn sie:
1. die Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 erfüllen und
2. an einem Auswahlverfahren gemäß § 13 erfolgreich teilgenommen haben.
In Kraft getreten am 12. Juni 2021 (GV. NRW. S. 684, ber. 2022 S. 350). |
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