Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 30.5.2024

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des bautechnischen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Bau 2.2 – VAPbD LG 2.2) vom 20.10.2021

§ 27
Sondervorschriften der Fachrichtungen

Die Gliederung der Ausbildung, sonstige Vorschriften zu den Ausbildungsabschnitten, der Ausbildungsplan, die Prüfungsfächer und Prüfungszeiten sowie das Prüfstoffverzeichnis sind für die jeweilige Fachrichtung in der Anlage 1 geregelt.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 9. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1252).