Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.7.2024
§ 18
Übergangsregelung
Apothekerinnen und Apotheker, die eine hauptberufliche Tätigkeit von
mindestens vier Jahren in Vollzeit oder eine entsprechend längere mit
mindestens der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit als Apothekerin oder
Apotheker im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in den Sanitätseinrichtungen
der Bundeswehr und die regelmäßige Teilnahme an einem Seminar Rechts- und
Verwaltungskunde an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in
Düsseldorf nachweisen, wird auf Antrag, der innerhalb von drei Jahren nach dem
Inkrafttreten dieser Verordnung zulässig ist, vom Prüfungsausschuss ein Zeugnis
über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung nach dem Muster der Anlage 3
erteilt. Die Apothekerkammer stellt nach Vorlage des Zeugnisses auf Antrag eine
Urkunde nach § 6 aus. Eine abgeschlossene gleichwertige Ausbildung im
Verwaltungsrecht oder eine weitere zweijährige ganztägige hauptberufliche
Tätigkeit oder eine hauptberufliche Tätigkeit mit mindestens der Hälfte der
wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 4 Jahren als Apothekerin oder
Apotheker im öffentlichen Gesundheitsdienst oder im Gesundheitsdienst der
Bundeswehr ersetzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar Rechts- und
Verwaltungskunde an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in
Düsseldorf im Sinne des Satzes 1. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorsitz des
Prüfungsausschusses.
GV. NRW. S. 346; geändert durch Artikel 57 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332), in Kraft getreten am 30. April 2005; Artikel 16 des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur vom 30.10.2007 (GV. NRW. S. 482), in Kraft getreten am 1. Januar 2008. |
|
GV. NRW. ausgegeben am 26. April 2000. |
|
§ 19 Überschrift geändert und Satz 3 angefügt durch Artikel 57 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332); in Kraft getreten am 30. April 2005. |
|
§ 7 geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 30.10.2007 (GV. NRW. S. 482), in Kraft getreten am 1. Januar 2008. |