Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 30.5.2024

Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen (Landeserosionsschutzverordnung NRW – LESchVO NRW) vom 08.08.2023

§ 2
Einteilung von Flächen bezüglich ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind

Zur Bestimmung der potentiellen Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind sind allen Flächen in Nordrhein-Westfalen Rasterzellen mit 10 Meter Rasterweite zugeteilt. Die Zuordnung von Rasterzellen zu den Wasser- und Winderosionsgefährdungsklassen KWasser1, KWasser2 und KWind erfolgt auf der Grundlage der in der Anlage 1 zu dieser Verordnung dargestellten Methodik. Einer Rasterzelle können gleichzeitig eine Wasser- und eine Winderosionsgefährdungsklasse zugeordnet sein.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 29. August 2023 (GV. NRW. S. 1060).