Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 30.5.2024

Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2024 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 - GFG 2024) vom 19.12.2023

§ 6
Aufteilung der Schlüsselmasse

Für Schlüsselzuweisungen wird insgesamt ein Betrag von 12 891 815 400 Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird aufgeteilt auf die Schlüsselmasse für

1. Gemeinden mit 10 119 360 100 Euro,

2. Kreise mit 1 508 178 500 Euro und

3. Landschaftsverbände mit 1 264 276 800 Euro.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2024 (GV. NRW. 2023 S. 1394).