Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 30.5.2024

Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2024 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 - GFG 2024) vom 19.12.2023

§ 23
Umlagegrundlagen für Schlüsselzuweisungen

Die Umlagegrundlagen zur Ermittlung der normierten Ertragskraft im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sind

1. für die Kreise

a) die Steuerkraftmesszahlen der kreisangehörigen Gemeinden und

b) die zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden,

2. für die Städteregion Aachen

a) die Steuerkraftmesszahlen der regionsangehörigen Gemeinden und

b) die zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der regionsangehörigen Gemeinden abzüglich

c) der Steuerkraftmesszahl der Stadt Aachen und

d) der zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der Stadt Aachen und

3. für die Landschaftsverbände

a) die Steuerkraftmesszahlen der Gemeinden und

b) die zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der Gemeinden und Kreise.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2024 (GV. NRW. 2023 S. 1394).