Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung vom 12. Dezember 2014 (GV. NRW. 2015 S. 103), in Kraft getreten am 28. Januar 2015.

 

§ 6
Verfahren bei der Anmeldung von Sendungen

(1) Beitrag und Sendeanmeldung sollen der Veranstaltergemeinschaft rechtzeitig, d.h. in der Regel drei Tage vor Ausstrahlung vorliegen. Bestandteil der Sendeanmeldung ist eine kurze inhaltliche Beschreibung über den Ablauf der verwendeten Musiktitel und Wortbeiträge einschließlich der Angabe der Länge des Beitrags und der Produktionsart.

(2) Die Sendeanmeldung soll Namen und Anschrift von mindestens drei Gruppenmitgliedern enthalten.

(3) Jede Gruppe muss gegenüber der Veranstaltergemeinschaft den Nachweis der geeigneten Qualifizierung erbringen. Hierzu hat mindestens ein Gruppenmitglied mit der Sendeanmeldung das Zertifikat gemäß § 2 Abs. 5 vorzulegen. Qualifizierte Gruppenmitglieder dürfen das Zertifikat nur für eine Gruppe vorlegen. Unbeschadet dessen können sie Mitglieder anderer Gruppen im Verbreitungsgebiet sein.

(4) Die Veranstaltergemeinschaft kann zur sachgerechten Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 40b Absatz 3 Satz 2 LMG NRW verlangen, dass die Gruppen sich schriftlich verpflichten, die Veranstaltergemeinschaft von Schadensersatzansprüchen Dritter, die aus der Verbreitung des Beitrages entstehen können, freizustellen. Mit der Freistellungserklärung versichern die Gruppen, dass der Beitrag den Bestimmungen des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen, insbesondere den §§ 40 bis 40b LMG NRW, entspricht und sie alle Rechte für die Verbreitung des Beitrages innehaben. Für den Nachweis ist die schriftliche Erklärung mindestens desjenigen Gruppenmitglieds erforderlich, das gemäß Absatz 3 Satz 2 das Zertifikat vorlegt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 325, in Kraft getreten am 1. September 2007; geändert durch 1. SatzÄnd. v. 23. April 2010 (GV. NRW. S. 292), in Kraft getreten am 22. Mai 2010; 2. SatzÄnd. v. 19. Juli 2013 (GV. NRW. S. 496).

Aufgehoben durch Satzung vom 12. Dezember 2014 (GV. NRW. 2015 S. 103), in Kraft getreten am 28. Januar 2015.