Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 10
Koordinierung

Zur Unterstützung der nationalen Anlaufstelle gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2007/2/EG wird durch das für den Aufbau der Geodateninfrastruktur zuständige Ministerium eine ressortübergreifende Kontaktstelle eingerichtet.

Teil 5
Nutzung von Geodaten

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 84, in Kraft getreten am 28. Februar 2009.