Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 3

Unter den Voraussetzungen der Richtlinien über die Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) wird die inklusive LVR-Kindpauschale in Höhe von 5 000 € je Kind mit (drohender) Behinderung als zweckgebundener Festbetrag für ein Kindergartenjahr gewährt.

Antragsverfahren, Zuwendungsvoraussetzungen und Nachweis und Prüfung der Verwendung der inklusiven LVR-Kindpauschale bestimmen sich nach den jeweils gültigen Richtlinien zur „Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK)“.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 28. Mai 2014 (GV. NRW. S. 291).