Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 16
Jahresabschluss

Die Betriebsleitungen haben den Jahresabschluss und den Lagebericht spätestens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach dem Abschluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und über den Direktor/die Direktorin des LWL dem Gesundheits- und Krankenhausausschuss vorzulegen.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. März 2016 (GV. NRW. S. 110).