Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

 1 / 10

§ 1

(1) Die Gemeinden Wigbold Nienborg und Heek (Amt Nienborg) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Heek.

(2) Das Amt Nienborg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Heek.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 336, ber. S. 578.