Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 3

(1) Die Stadt Billerbeck und die Gemeinden Kirchspiel Billerbeck und Beerlage (Amt Billerbeck) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Billerbeck und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Billerbeck wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Billerbeck.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 348.