Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 2

(1) Die Gemeinden Frimmersdorf und Neurath (Amt Frimmersdorf) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Frimmersdorf.

(2) Das Amt Frimmersdorf wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Frimmersdorf.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 409.