Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 5

Die Gemeinde Linderhausen (Amt Haßlinghausen) wird - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr. 5, § 6 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 Nr. 1 genannten Flurstücke - in die Stadt Schwelm eingegliedert.

Fußnoten:

Fn 1)

GV. NW. 1969 S. 940.

Fn 2

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat durch Entscheidung vom 18. Dezember 1970 - VGH 11/70 - (SGV. NW. 1001) für Recht erkannt, daß das Gesetz nichtig ist, soweit es die Gemeinde Waldbauer betrifft.

Fn 3

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat durch Entscheidung vom 18. Dezember 1970 - VGH 11/70 - für Recht erkannt, daß das Gesetz nichtig ist, soweit es die Gemeinde Waldbauer betrifft.