Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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Artikel IV

Die Berufung als Professor für Katholische Theologie setzt voraus:

1. ein abgeschlossenes Studium der Katholischen Theologie;

2. besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die durch die Qualität einer Promotion in Katholischer Theologie oder, wenn es der fachlichen Besonderheit des zu vertretenden Lehrgebiets entspricht, in einer verwandten Disziplin nachgewiesen wird;

3. die Habilitation in Katholischer Theologie oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen innerhalb oder außerhalb des Hochschulbereichs.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1984 S. 582.

Fn2

GV. NW., ausgegeben am 11. Oktober 1984.

Fn3

Siehe vorstehender Zusatz: Bek. v. 21. Dezember 1984 (GV. NW. S. 803/SGV. NW. 222).