Historische SGV. NRW.

Satzung des LWL-Integrationsamtes über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Integrationsamtes aus der Ausgleichsabgabe nach § 77 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) an die örtlichen Fürsorgestellen bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2007 vom 22.02.2007

Obsolet durch Zeitablauf.




§ 1

Für das Haushaltsjahr 2007 werden den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen als örtlichen Fürsorgestellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 des SGB IX in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 6 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem SGB IX (Zust.VO SGB IX), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Dezember 2003 (GV NRW S. 766),

18,75 vom Hundert

des Aufkommens an Ausgleichsabgabe zugewiesen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 125, ausgegeben am 13. März 2007.

Obsolet durch Zeitablauf.