Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder vom 04.04.2007

§ 10
Vereinsregister

Soweit die Vereinsregister einzelner oder aller Amtsgerichte der Freien Hansestadt Bremen elektronisch geführt werden und über das Registerportal zugänglich sind, gelten die §§ 4 bis 9 entsprechend.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 158, ausgegeben am 10. Mai 2007.