Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder vom 04.04.2007

§ 4
Zentrale Anmeldung zum
elektronischen Abrufverfahren des Landes

Die Freie und Hansestadt Hamburg überträgt die Zuständigkeit für die Anmeldung und Zulassung zu dem elektronischen Abrufverfahren über das Registerportal auf das Land Nordrhein-Westfalen. Zuständige Stelle ist das Amtsgericht Hagen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 160, ausgegeben am 10. Mai 2007.