Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder vom 04.04.2007

Artikel 2
Bestimmung des elektronischen Auskunftssystems

Das Land Sachsen-Anhalt bestimmt das Registerportal als das länderübergreifende, zentrale elektronische Informations- und Kommunikationssystem im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 4 des Handelsgesetzbuches, über das die Daten aus dem Handelsregister, Genossenschaftsregister und Partnerschaftsregister der Amtsgerichte (Registergerichte) des Landes Sachsen-Anhalt abrufbar sind. Die Eröffnung weiterer Zugangsmöglichkeiten zu den Registerdaten bleibt hiervon unberührt.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 172, ausgegeben am 10. Mai 2007.