Historische SGV. NRW.

Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - JStVollzG NRW) vom 20.11.2007

Aufgehoben durch Artikel 1 § 76 des Gesetzes vom 7. April 2017 (GV. NRW. S. 511), in Kraft getreten am 1. September 2017.




§ 8
Erstgespräch

Unmittelbar nach der Annahme von Gefangenen ist mit ihnen ein Erstgespräch zu führen, das dazu dient, ihnen erste Informationen zu erteilen, einen Eindruck von ihrer aktuellen persönlichen Situation und Verfassung zu gewinnen und erforderliche Maßnahmen einzuleiten.