Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über den Bau und den Betrieb des „Billinghäuser Wehres“ in den Gemarkungen Orpethal und Westheim sowie für die damit verbundenen Gewässerbenutzungen vom 19.08.2008

§ 2

Soweit die gemeinsame zuständige Behörde im Gebiet des anderen Landes hoheitlich tätig wird, hat sie im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Arnsberg das Recht des anderen Landes anzuwenden.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 578, in Kraft getreten am 9. Juli 2008.