Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Gesetz zur Errichtung eines Fonds für die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den finanziellen Lasten des Finanzmarktstabilisierungsfonds des Bundes (Abrechnungsfondsgesetz – AFoG) vom 03.02.2009

§ 7
Wirtschaftsplan

Das Finanzministerium erstellt für jedes Jahr einen Wirtschaftsplan, in dem die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben darzustellen sind.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 43, in Kraft getreten mit Wirkung vom 18. Oktober 2008.