Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Verordnung zur Regelung der europäischen Verwaltungszusammenarbeit (Europäische Verwaltungszusammenarbeitsverordnung - EuVwZV) vom 12.01.2010

§ 2
Einrichtung einer zentralen Stelle

Bei Hilfeleistungen und Hilfeersuchen (§ 8a Absatz 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der jeweils gültigen Fassung) hat sich die zuständige Behörde einer zentralen Stelle zu bedienen. Dies gilt nicht, wenn sie an das zu diesem Zweck eingerichtete Binnenmarktinformationssystem angeschlossen ist.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2010 S. 24, in Kraft getreten mit Wirkung vom 29. Dezember 2009.