Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen vom 18.03.2010

§ 9
Anmeldung

(1) Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung hat schriftlich auf den von der zuständigen Stelle vorgesehenen Vordrucken unter Beachtung der Anmeldefrist bei dieser oder der Fortbildungseinrichtung zu erfolgen.

(2) Der Anmeldung sind beizufügen

a) Angaben zur Person,

b) Angaben über die in § 1 Abs. 2 und § 10 Prüfungsordnung genannten Voraussetzungen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 224, in Kraft getreten am 14. April 2010.