Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.12.2009

§ 1
Errichtung

(1) Die Bezirksregierung Düsseldorf richtet als zuständige Stelle für die Durchführung der Abschlussprüfung einen Prüfungsausschuss ein.

(2) Bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Zahl von Prüfungsbewerberinnen und- bewerbern, und wenn die besonderen Anforderungen nach der Ausbildungsordnung es erforderlich machen, können mehrere Prüfungsausschüsse eingerichtet werden.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 230, in Kraft getreten am 14. April 2010.