Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.12.2009

§ 27
Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung bestehen, ist die Prüfungsordnung vom 16. Januar 1998 weiter anzuwenden

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 230, in Kraft getreten am 14. April 2010.