Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
§ 1
(1) Dem am 25. Januar 2010 in Mainz und am 18. Januar 2010 in Düsseldorf unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Zuständigkeiten im Zuge der Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der Bundesautobahn A 1 zwischen Lommersdorf und Adenau – Anlage zu diesem Gesetz – wird zugestimmt.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 1 in Kraft tritt, wird vom Ministerpräsidenten im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.
GV. NRW. S. 250, in Kraft getreten am 29. April 2010. |
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