Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung der Laufbahnprüfungen für die Laufbahn des höheren Forstdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen vor den Prüfungsausschüssen für die Laufbahn agrar- und umweltbezogene Dienste,  Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des Landes Niedersachsen vom 02.06.2010

§ 5
Anwendungsbereich, Inkrafttreten der Vereinbarung

Die Vereinbarung tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft und findet frühestens für die Laufbahnprüfungen der Forstreferendarinnen und –referendare Anwendung, die ihre Ausbildung im Jahr 2008 begonnen haben oder nach diesem Zeitpunkt beginnen. Die erste gemeinsame Prüfung findet somit erstmals im Jahr 2010 statt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 373.