Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung der Laufbahnprüfungen für die Laufbahn des höheren Forstdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen vor den Prüfungsausschüssen für die Laufbahn agrar- und umweltbezogene Dienste,  Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des Landes Niedersachsen vom 02.06.2010

§ 6
Kündigung

Diese Vereinbarung kann von beiden Ländern ohne Angabe von Gründen zum 1. Januar eines jeden Jahres, erstmals zum 1. Januar 2011, unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Von einer Kündigung sind die laufenden Prüfungsverfahren nicht betroffen.

Hannover, den 27. April 2010

Für das Land Niedersachsen
der Minister
für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Hans Heinrich  E h l e n

Düsseldorf, den 10. Mai 2010

Für das Land Nordrhein-Westfalen
der Minister
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Eckhard  U h l e n b e r g

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 373.