Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für die berufliche Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.08.2010

§ 28
Übergangsregelungen

Begonnene Prüfungsverfahren können nach der bisherigen Prüfungsordnung zu Ende geführt werden.

Die zuständige Stelle kann auf Antrag der Prüfungsteilnehmerin/des Prüfungsteilnehmers die Wiederholungsprüfung gemäß dieser Prüfungsordnung durchführen; § 25 Absatz 2 findet in diesem Fall keine Anwendung.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 504, in Kraft getreten am 31. August 2010.