Historische SGV. NRW.

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2011 vom 15.06.2011

Obsolet.




§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 132.818.632 EUR festgesetzt.

Die allgemeine Rücklage wird zum Ausgleich des Ergebnisplanes nicht verringert.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 306.