Historische SGV. NRW.

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2011 vom 15.06.2011

Obsolet.




§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die im Haushaltsjahr 2011 zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000.000 EUR festgesetzt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 306.