Historische SGV. NRW.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2011 vom 19.09.2011

Obsolet.




§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für
Investitionen erforderlich ist, wird auf                                          3.100.000 EUR

festgesetzt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 489.