Historische SGV. NRW.
Obsolet.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich
des Ergebnisplans wird auf 36.161.700
EUR
festgesetzt.
GV. NRW. S. 489. |
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Obsolet.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich
des Ergebnisplans wird auf 36.161.700
EUR
festgesetzt.
GV. NRW. S. 489. |
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