Historische SGV. NRW.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2011 vom 19.09.2011

Obsolet.




§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                      500.000.000 EUR

festgesetzt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 489.