Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV) vom 28.08.2012

§ 2
Zweck der Anstalt

(1) Aufgabe der Anstalt ist die Wahrnehmung der ordnungsrechtlichen Aufgabe der Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebotes durch Veranstaltung von staatlichen Klassenlotterien und ähnlichen Spielangeboten (Glücksspiele).

(2) Die Anstalt darf sich an anderen Unternehmen beteiligen oder mit solchen kooperieren, soweit es der Erfüllung ihrer Aufgaben aus diesem Vertrag dient.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 386.