Historische SGV. NRW.

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zu Fachgesundheits- und Krankenpflegerinnen, -pflegern, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, -pflegern für Krankenhaushygiene - Hygienefachkraft (Weiterbildungsverordnung Hygienefachkraft - WeiVHygPfl) vom 28.09.2012

Obsolet.




§ 3
Lehrgang

Die Weiterbildung erfolgt als zweijähriger berufsbegleitender Lehrgang oder als Vollzeitlehrgang. Sie besteht aus theoretischer und praktischer Weiterbildung unter Anleitung. Die theoretische Weiterbildung umfasst mindestens 720 Stunden à 45 Minuten, die praktische Weiterbildung mindestens 1155 Stunden à 60 Minuten gemäß Anlage 1.