Historische SGV. NRW.

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zu Fachgesundheits- und Krankenpflegerinnen, -pflegern, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, -pflegern für Krankenhaushygiene - Hygienefachkraft (Weiterbildungsverordnung Hygienefachkraft - WeiVHygPfl) vom 28.09.2012

Obsolet.




§ 23
Dienstleistungsfreiheit

Weiterbildungsträger aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind berechtigt, Dienstleistungen nach dieser Verordnung zu erbringen, wenn der Dienstleistungserbringer rechtmäßig in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat niedergelassen ist. Dienst leistende Weiterbildungsträger unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen wie vergleichbare deutsche Weiterbildungsträger.