Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für das Vorhaben Teilerneuerung einer Brücke über die Warmenau an der „Mühle Metting“ im Zuge der Warmenaustraße im Gebiet der Stadt Spenge, Kreis Herford, und der Stadt Melle, Landkreis Osnabrück vom 15.08.2013

§ 2

Soweit sich über das in § 1 genannte wasserrechtliche Verfahren zur Genehmigung der Teilerneuerung der Brücke hinaus andere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den dafür nach Landesrecht zuständigen Behörden wahrzunehmen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 500.