Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Integrationsamts Westfalen aus der Ausgleichsabgabe nach § 77 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2014 vom 30.01.2014

§ 2

Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung sind die Einnahmen des LWL-Integrationsamts Westfalen im Haushaltsjahr 2013 bis zum 30. September aus den Ausgleichsabgabezahlungen der Arbeitgeber gemäß § 77 SGB des Neunten Buches Sozialgesetzbuch unter Berücksichtigung des Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern für das Jahr 2013 abzüglich der Abführung an den Ausgleichsfonds gemäß § 77 Absatz 6 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 198, in Kraft getreten am 15. März 2014.