Historische SGV. NRW.

Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2014 vom 27.05.2014

Obsolet.




§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 3.377.865 EUR festgesetzt.

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage soll nicht erfolgen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 317.