Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Verordnung über die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (APO Verwaltungsfachangestellte) vom 11.06.2014

§ 1
Prüfungstermine, Aufgabenstellung

(1) Das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen, innerhalb der Fachrichtung Kommunalverwaltung das zuständige Studieninstitut, setzt die Prüfungstermine fest.

(2) Die Aufgaben für die Abschlussprüfung bestimmt innerhalb der Fachrichtung Landesverwaltung das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen, innerhalb der Fachrichtung Kommunalverwaltung das zuständige Studieninstitut.

(3) Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses richtet sich nach § 40 Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) in der jeweils geltenden Fassung. Als Lehrkräfte im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Lehrkräfte des Studieninstituts.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. August 2014 (GV. NRW. S. 325).