Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für das Berufsbild „staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge, staatlich anerkannte Sozialarbeiterin oder staatlich anerkannter Sozialarbeiter, staatlich anerkannte Sozialpädagogin und Sozialarbeiterin oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge und Sozialarbeiter sowie staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“ vom 05.06.2014


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Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Juli 2014 (GV. NRW. S. 401); geändert durch Verordnung vom 15. Juli 2016 (GV. NRW. S. 638), in Kraft getreten am 30. Juli 2016.

Fn 2

Überschrift und § 1 Absatz 1 neu gefasst und § 2 Absatz 2 geändert durch Verordnung vom 15. Juli 2016 (GV. NRW. S. 638), in Kraft getreten am 30. Juli 2016.